Lichtburg Open-Air am Dom 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

(1) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kino auf dem Veranstaltungsgelände anerkannt.

(2) Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten.

(3) Der Gast verpflichtet sich, die Veranstaltungsflächen und Anlagen sorgsam zu nutzen.

(4) Die Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ nach der neuesten Fassung sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu beachten und einzuhalten.

(5) Vertragliche Beziehungen für die Veranstaltungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter bzw. bei Onlinekartenverkauf mit der Fa. Kinoheld GmbH zustande. Vertragspartner für die Gastronomie ist der Betreiber des jeweiligen Standes.

(6) Das Betreten des Leinwandbereichs, sowie das Besteigen von Mauern, Gerüsten und Bäumen ist untersagt.

(7) Gäste, die sich oder andere gefährden, erheblich belästigen oder den Ablauf der Veranstaltung stören, können des Platzes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Ersatz in jedweder Form besteht nicht.

EINTRITTSKARTEN & EINLASS

(8) Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Diese gilt ausschließlich für den aufgedruckten Sitzplatz. Aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen darf der Sitzplatz nicht gewechselt werden.

(9) Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

(10) Der Gast ist verpflichtet, sein Ticket vor einer Vervielfältigung durch Dritte zu schützen. Wenn aufgrund unerlaubt vervielfältigter und bereits eingelöster Tickets ein Einlass nicht mehr gewährt werden kann, besteht für den rechtmäßigen Erwerber kein Anspruch auf Einlösung/Rückerstattung des Tickets. Auch kann dieser für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Im Falle eines Missbrauchs behalten sich der Veranstalter zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

(11) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen (z. B. alkoholisierten, unter Drogen stehenden oder randalierenden) Gästen den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren oder solche Gäste während der Veranstaltung des Platzes zu verweisen. Sollten die Gäste bereits im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, wird der Nennwert der Karte nicht erstattet.  

(12) Haustiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Hunde. Sollten jedoch die Tiere mit der für sie ungewohnten Umgebung überfordert sein und die Veranstaltungen stören, so kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Hunde und ihre Besitzer während der Veranstaltung des Platzes zu verweisen. In diesem Fall wird der Nennwert der Karte nicht erstattet. 

(13) Bereits gekaufte Karten können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden – außer bei einer Absage der Veranstaltung vor ihrem Beginn.

(14) Beim Online-Kauf von Eintrittskarten für o. g. Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht  (vgl. § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Betreiber bindend und verpflichtend zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.


UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER ABSAGE EINER VERANSTALTUNG | PROGRAMMÄNDERUNGEN

(15) Eine Absage erfolgt grundsätzlich über die Organisationsleitung.

(16) Bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel trägt der Gast das Wetterrisiko. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter jedoch vor, den Beginn der Aufführung zu verzögern oder eine bereits laufende Veranstaltung zu unterbrechen. Ein Erstattungsanspruch auf den Gegenwert der erworbenen Eintrittskarte besteht in diesen Fällen nicht.

(17) Erfolgt ein endgültiger Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, wie z.B. Gewitter oder Sturm, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Bei Online-Kauf wird in diesem Fall dem Gast der Verkaufspreis innerhalb einer Woche auf das Konto, über das der Ticketpreis bezahlt wurde, zurückerstattet. Bei einem erfolgten Barkauf an der Abendkasse wird der Eintrittspreis gegen Vorlage der gekauften Eintrittskarte in bar erstattet.

(18) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn der Aufführung wegen technischer Ausfälle in zumutbarem Maße zu verzögern oder die laufende Veranstaltung zu unterbrechen. Ein Erstattungsanspruch auf den Gegenwert der erworbenen Eintrittskarte oder sonstige angefallene Kosten besteht in diesen Fällen nicht.

(19) Programmänderungen bleiben vorbehalten. Bei Online-Kauf wird in diesem Fall dem Gast der Verkaufspreis innerhalb einer Woche auf das Konto, über das der Ticketpreis bezahlt wurde, zurückerstattet.

HAFTUNG

(20) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden. Es besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz.

(21) Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene und gestohlene Gegenstände.

(22) Die Haftung des Veranstalters ist in Fällen lediglich leicht fahrlässigen Handelns für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit oder eine übernommene Garantie betrifft und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch Fälle von höherer Gewalt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Hierzu wird auf die Regelung unter (16) und (18) verwiesen.

SONSTIGES

(23) Gewerblicher Handel darf auf dem gesamten Gelände ausschließlich von Geschäftspartnern des Veranstalters betrieben werden. Das Verteilen oder Auslegen von Werbematerialien jedweder Art darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erfolgen.

(24) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Anfertigung von Video-, Foto- und Tonaufnahmen während der laufenden Kinovorstellungen strengstens untersagt ist. Jeder Fall der verbotswidrigen Aufnahme von Filmen oder Filmsequenzen bzw. die verbotswidrige Anfertigung von Tonmitschnitten wird zur Anzeige gebracht. 

(25) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ein, dass durch den Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt, vervielfältigt oder gesendet werden, um sie in audiovisuellen Medien zu Werbezwecken zu nutzen. Eine Vergütung des Inhabers erfolgt nicht.

(27) Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Käufer diese AGB als verbindlich an. Sollte einer der obigen Punkte unwirksam sein, so tritt die diesen AGB am nächsten stehende gesetzliche Regelung in Kraft (salvatorische Klausel). Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam.

(28) Die jeweiligen hygienischen Anforderungen und Vorgaben hinsichtlich von Abstandsregelungen, wie sie sich aus der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Corona-Schutzverordnung oder Anordnungen der zuständigen Kommunalbehörden ergeben, sind einzuhalten.

Essener Filmkunsttheater GmbH, Juli  2023